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FSK + Jugendschutz

JUGENDSCHUTZGESETZ und FSK-REGELUNGEN

Hier ist ein kleiner Überblick über die wichtigsten Regelungen des deutschen Jugendschutzgesetzes und den FSK-Bestimmungen:

FSK

FSK ab 0 Jahren freigegeben – Filme ohne Altersbeschränkung
FSK ab 6 Jahren freigegeben
FSK ab 12 Jahren freigegeben - bei Begleitung der Eltern auch ab 6 Jahren erlaubt (Parental Guidance-Regelung)
FSK ab 16 Jahren freigegeben
FSK ab 18 Jahren freigeben – Keine Jugendfreigabe

JuSchG § 3 JuSchG Stand 01. Januar 2023

Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen nur bei Freigabe des Films und Vorspanns:
»ohne Altersbeschränkung / ab 6 / 12 / 16 Jahre«

Kinder unter 14 Jahren bis 20 Uhr
Jugendliche unter 16 Jahren bis *22 Uhr
Jugendliche unter 18 Jahren bis *24 Uhr

* Die zeitlichen Begrenzungen werden aufgehoben, wenn eine personensorgeberechtigte
oder erziehungsbeauftragte Person anwesend ist.