JUGENDSCHUTZGESETZ und FSK-REGELUNGEN
Hier ist ein kleiner Überblick über die wichtigsten Regelungen des deutschen Jugendschutzgesetzes und den FSK-Bestimmungen:
FSK
FSK ab 0 Jahren freigegeben – Filme ohne Altersbeschränkung
FSK ab 6 Jahren freigegeben
FSK ab 12 Jahren freigegeben - bei Begleitung der Eltern auch ab 6 Jahren erlaubt (Parental Guidance-Regelung)
FSK ab 16 Jahren freigegeben
FSK ab 18 Jahren freigeben – Keine Jugendfreigabe
JuSchG § 3 JuSchG Stand 01. Januar 2023
Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen nur bei Freigabe des Films und Vorspanns:
»ohne Altersbeschränkung / ab 6 / 12 / 16 Jahre«
Kinder unter 14 Jahren bis 20 Uhr
Jugendliche unter 16 Jahren bis *22 Uhr
Jugendliche unter 18 Jahren bis *24 Uhr
* Die zeitlichen Begrenzungen werden aufgehoben, wenn eine personensorgeberechtigte
oder erziehungsbeauftragte Person anwesend ist.